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Briefumschlag

Gesellschaftlicher Wandel wurde oft schon als «unbiblisch» gebrandmarkt

20. März 2019

Zu: «Gesellschaftlicher Trend – aber nicht biblisch» (KuW 3/2019)

Wie Christine Schneider formuliert hat, unsere Delegierte bei der Generalkonferenz, die Meinung, ob der Geschlechtsverkehr Homosexueller sich mit der christlichen Lehre vereinbar sei oder nicht, sei eine Frage des Bibelverständnisses. Die Frage stellt sich allen: Ist jede in der Bibel festgehaltene Vorschrift wörtlich einzuhalten, ist das weltliche Recht und das gesellschaftliche Leben ohne jede Kritik strikte nach den biblischen Vorschriften auszurichten? Darf nur das Wissen, das in der Bibel enthalten ist, dem Volk zugänglich gemacht und tradiert werden? Nur wer dies bejaht und danach lebt, was unrealistisch ist, hält sich konsequent an jeden Buchstaben der Bibel. Dann wäre es gottgefällig, nach dem Sieg über den Feind, sein Territorium zu verbrannter Erde zu machen, die Bevölkerung sowie sämtliche Tiere mit Stumpf und Stiel auszurotten (1. Samuel, Kapitel 15 insbesondere Verse 3f., 8f. 23). Die grausame Vollstreckung einer Todesstrafe wäre gestützt auf die Bibel erlaubt, ebenso die Sklaverei, die Paulus als rechtmässig anerkannt hat. Dass die Frau ihrem Ehemann oder einem männlichen Verwandten mit Haut und Haar ausgeliefert ist, wäre ebenfalls biblisch gerechtfertigt. Und, ach ja, die Erde ist eine Scheibe.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich bei einer gesellschaftlich strittigen Frage die Gegner eines gesellschaftlichen Wandels die Bibel berufen, um diesen Wandel zu kritisieren und möglichst zu verhindern. Bereits die Abschaffung der Sklaverei wurde von den Gegnern als unbiblisch gebrandmarkt. Die Gegner und Gegnerinnen (!) des Frauenstimmrechts auf Bundesebene haben im Abstimmungskampf am Ende von 1970 und anfangs 1971 in Hinblick auf die Abstimmung vom 7. Februar 1971 die politische Gleichstellung der Frauen als unbiblisch bekämpft. Als es in der Abstimmung von 22.9.1985 um die Revision des Eherechts ging, um die Frau in der Ehe dem Mann gegenüber gleich zu stellen, haben sich die Gegner der Revision ebenfalls darauf berufen, die Frau sei laut der Bibel dem Manne untertan, die besagte Revision stehe somit im Widerspruch zur biblischen Lehre.

Barbara Weber, Zürich